Gewerbliche Sammlung von Altpapier:
Auch Kommunen müssen Wettbewerbsregeln respektieren — Einigung am OLG Naumburg

Pressemitteilung 3/2013

Pressemitteilung der Initiative Zukunft Papier Rohstoff e. V.

(17.03.2013)  Gewerbliche Entsorger und öffentlich-rechtliche Entsorger stehen im Wettbewerb um die Erfassung privat gesammelter Abfälle. Wettbewerbliches Verhalten hat sich innerhalb der Grenzen der einschlägigen Gesetze zu bewegen. Wo sich die öffentliche Hand dem Wettbewerb stellt oder stellen muss, hat auch sie diese Grenzen einzuhalten. Hierauf verwies jüngst das OLG Naumburg im Rahmen einer gerichtlichen Auseinandersetzung, die durch ein IZP-Vereinsmitglied mit dem Burgenlandkreis geführt wurde.

Das Gericht rügte Verstöße des kommunalen Abfallwirtschaftsbetriebes gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Die Kommune hatte mit falschen Behauptungen zum Boykott der gewerblichen Sammlung aufgefordert — das soll nicht wieder vorkommen: Vor Gericht einigte man sich nach einer Gegendarstellung auf eine strafbewehrte Unterlassungserklärung.

 Die vollständige Pressemeldung der Initiative finden Sie hier.

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BDE, BDI, BDZV, bvse, INGEDE und VDZ
schreiben gemeinsam an die EU-Wettbewerbskommission:
Gegen wettbewerbswidrige Regelungen im Kreislaufwirtschaftsgesetz

Den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern wird durch das KrWG eine Monopolstellung bei der Entsorgung von verwertbaren Abfällen aus privaten Haushalten eingeräumt, die zu erheblichen Verzerrungen auf dem Markt für Sekundärrohstoffe führen kann.

Erzeuger und Besitzer von privaten Haushaltsabfällen müssen nach dem neuen Gesetz ihre Abfälle dem zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger überlassen. Die privaten Haushalte haben keine Möglichkeit, ihre Abfälle an ein Entsorgungsunternehmen ihrer Wahl zu übergeben. Private Entsorgungsunternehmen können keine Abfälle bei den privaten Haushalten einsammeln.

Gewerbliche Sammlungen getrennt erfasster Haushaltsabfälle zur Verwertung — dazu gehört nach Ansicht vieler Kommunen auch Altpapier — sind nur unter engen Voraussetzungen erlaubt und müssen zuvor angemeldet werden.

Im Ergebnis führt dies dazu, dass über Jahrzehnte durchgeführte gewerbliche Sammlungen privater Unternehmen nicht mehr möglich sind und bestehende gewerbliche Sammlungen sogar eingestellt werden müssen, wenn der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger selbst haushaltsnah getrennt erfasste Abfälle einsammelt oder dies auch nur beabsichtigt.

Diese Monopolstellung der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger gefährdet den Markt für Sekundärrohstoffe.

Es werden auch die Bürger in der Bundesrepublik Deutschland benachteiligt, da sie nicht frei über ihre Verwertungsabfälle verfügen können und damit von erweiterten Serviceangeboten, Kostenvorteilen und Erlösen aus dem Verkauf von Abfällen abgeschnitten werden.

Auch aus Sicht der deinkenden Papierindustrie, vertreten durch die INGEDE, wird den berechtigten Qualitätsansprüchen der Papierindustrie bei der Vermarktung von Altpapier durch Kommunen keine Aufmerksamkeit geschenkt. Die Kommunen geben keine Qualitätsgarantien für das Altpapier ab. Eine Vermarktung kann aber nur für Waren erfolgen, für die klare Qualitätsdefinitionen vorliegen oder akzeptiert sind. Gerade die deinkende Papierindustrie ist auf besonders sortenreine Ware nach bestimmten Qualitätsstandards angewiesen (beispielsweise Zeitungen und Illustrierte oder Büroaltpapier mit höherem Weißgrad).

Sie unterstützt daher auch die sortenreine Erfassung von grafischen Altpapieren. Auch in Deutschland gibt es zum Teil noch sortenreine grafische Altpapiererfassung, beispielsweise im System der ‚Papierbanken‘ (vor allem in den fünf neuen Bundesländern) sowie in Vereins- oder Schulsammlungen. Diesem deutlich höherwertigen System droht durch das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz und das kommunale Monopol das Aus.

Die Unterzeichner bitten die Generaldirektion Wettbewerb nachdrücklich, der höchst problematischen Wettbewerbsverzerrung entgegenzutreten und die Bundesrepublik Deutschland dazu zu veranlassen, die ungerechtfertigte Monopolstellung der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger aufzuheben.

 Das vollständige Schreiben an die EU-Wettbewerbskommission finden Sie hier.

Initiative Zukunft Papier Rohstoffe will sortenreine Altpapiersammlung bewahren

(18.04.2012) Um die funktionierenden Strukturen zu erhalten, haben sich verschiedene Unternehmen, aktiv tätig entlang der Wertschöpfungskette, Ende März entschlossen, mit der Initiative Zukunft Papier Rohstoffe e.V. (IZP) einen Verein zu gründen, um auf die ökologischen Vorteile der direkten Erfassung von grafischem Altpapier hinzuweisen und darauf einzuwirken, den Wettbewerb im Bereich der Erfassung von Rohstoffen weiter zuzulassen.

Darüber hinaus ist das Ziel, dem Bürger auch zukünftig die Möglichkeit zu geben, sich selbst für ökologisch sinnvolle und anerkannte Recyclingsprozesse zu entscheiden und den beteiligten Unternehmen einen Bestandsschutz zu sichern, vom Betreiber der Aufkaufstellen, über die Erfasser von Altpapier aus Vereinen und öffentlichen Einrichtungen sowie Rohstoffrecyclern bis hin zur Rohstoff verarbeitenden Papierindustrie und den Papierverarbeitern.

 Die vollständige Pressemeldung der Initiative finden Sie hier.

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Artikel „Abwarten und weitermachen“ über gewerbliche Sammler und ihre Probleme
auf der Webseite der IZP